Logopädinnen und Logopäden stehen in der Einkommensstatistik weit unten. Das Bruttoeinkommen von angestellten Logopädinnen liegt bei etwa 3.100 €, während Selbstständige durchschnittlich 3.611 € brutto verdienen. Doch diese Zahlen trügen: Selbstständige müssen die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 40,4 % vollständig selbst tragen, während sich bei Angestellten der Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt. Das Nettoeinkommen beträgt für Angestellte daher rund 2.067 €, für Selbstständige jedoch nur 1.596 €. Zum Vergleich: Das Durchschnittsgehalt in Deutschland lag zuletzt bei 4.323 € brutto (ca. 2.702 € netto).

Handhabung der neuen Preise ab 01.07.2019
Bereits vor der offiziellen Veröffentlichung der neuen Preise ab dem 01.07.2019 stellte sich die Frage, wie es mit der unterschiedlichen Handhabung zu Kilometergeld, Hausbesuchsvergütung und der Pauschale für beides bei den Ersatzkassen aussieht.
Klare Aussage des GKV – Spitzenverbandes: die bekannten Positionen der Preislisten bleiben unverändert, es wird jedoch der jeweils höchste Preis eingesetzt.
Für die Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld (X9933) der Ersatzkassen gilt somit ab dem 01.07 der Betrag von 17,45 €.
Bei den Primärkassen steigt die Vergütung für den Hausbesuch (X9901) von 8,64 € (NRW) z.B. auf 12,75 €. Das Wegegeld steigt auf 0,37 € je gefahrenen KM.
Thema Splittung der Behandlungen auf einer Verordnung die vor dem 01.07.2019 ausgestellt wurde, bei der jedoch eine oder mehrere Behandlung nach dem 01.07.2019 erfolgt:
Auch hier gilt was bisher dazu geregelt ist. Wurden bisher die Behandlungen nach Erhöhungen gesplittet, so wird das auch zukünftig so geregelt. In einigen Kassenregionen gibt es jedoch Regelungen, wonach die gesamte Verordnung nach neuen Preisen abgerechnet werden kann, wenn auch nur eine Behandlung nach oder an dem Datum der Erhöhung erfolgte.
Wir wünschen einen sonnigen Tag und eine ebensolche Zukunft!
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