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EILMELDUNG: Achtungserfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht

Sektoraler Heilpraktiker für Logopäden vom Bundesverwaötungsbericht bestätigt!

Vorstandsmitglied im VDLS Nathalie Lupberger gewinnt in letzter Instanz und gegen alle Widerstände.

Seit mehreren Jahren und über alle Instanzen hinweg hat Vorstandsmitglied Nathalie Lupberger beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Gericht davon überzeugen können, dass Logopäden der Sektorale HP zu erteilen ist. Vorteile des SHP ist die Rechtssicherheit, auch ohne ärztliche Verordnung Befunde erheben und behandeln zu dürfen. Weiter sind somit auch nicht ärztlich verordnete Heilbehandlungen nicht mehr Mehrwertsteuer pflichtig.

Den Gesundheitsämtern sind nun 2 Monate Zeit gegeben um die Zulassungsbedingungen neu zu definieren. Vermutlich wird es eine Art Nachschulung sowie eine Prüfung geben, die jedoch eng auf die Logopädie zugeschnitten ist.

Interessant ist dass den Berufen der Ergotherapie und der Osteopathie der Sektorale Heilpraktiker zunächst weiterhin verwehrt bleibt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu auch eine Pressemitteilung verfasst.

Wir gratulieren unserem Vorstandsmitglied Nathalie Lupberger ganz herzlich zu ihrem Mut, Ausdauer und dem grandiosen Erfolg, der für alle Logopäden dieses Landes ein Meilenstein bedeutet. Denn das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass Logopäden zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde berechtigt sind!

Die Entscheidung des Gerichtes bringt die Logopäden nun auch ein gutes Stück weiter in Richtung Direktzugang der Patienten zur Logopädie. Denn das Urteil stellt klar, das Logopäden mit SHP selbstständig Heilkunde ausüben dürfen.

Der VDLS wird das Bundesgesundheitsministerium auffordern die Heilmittelrichtlinie so anzupassen, das eine ärztliche Verordnung überflüssig wird.

 

Foto: Background photo created by freepik – www.freepik.com

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