Als Antwort auf den Abbau der überbordenden Bürokratie serviert uns die Politik gleich zwei kleine Hürden im alltäglichen Kampf mit dem System.
Die Elektronische Patientenakte ist schon seit langem ein noch unsichtbarer Geist, der uns alle jedoch schon mal aufschreckt im Sinne von „Was muss ich noch dringend erledigen?“.
Nun, im Moment rein nichts. Und ja, es gibt schon Modellregionen, in denen die Patientenakte modellhaft eingesetzt wird.

Die neue Heilmittelrichtlinie (HMR) ist seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten.
Wichtige Änderungen zur alten Version finden sich im Bereich der Verordnungsmenge, die nun „orientierende“ heißt, nicht mehr Höchstmenge. Weiter ist nun die Therapiefrequenz mit 1-3 mal wöchentlich benannt.
Der Bereich der Sprachtherapie wird auf den Seiten 73-86 behandelt.
Ab dem 01.04.2021 soll es dann auch eine Regelung zur Blankoverordnung geben. Bei bestimmten Störungsbildern bestimmt dann der Therapeut Menge und Therapiefrequenz selbst.