Die Pflicht zur Anbindung logopädischer und anderer Heilmittelpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) wird auf Oktober 2027 verschoben. Viele Praxisinhaber dürften aufatmen. Nicht wenige hatten bereits laut geäußert, man würde eher „hinschmeißen“, als sich diesem Bürokratiemonster zu unterwerfen.

Die neue Heilmittelrichtlinie (HMR) ist seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten.
Wichtige Änderungen zur alten Version finden sich im Bereich der Verordnungsmenge, die nun „orientierende“ heißt, nicht mehr Höchstmenge. Weiter ist nun die Therapiefrequenz mit 1-3 mal wöchentlich benannt.
Der Bereich der Sprachtherapie wird auf den Seiten 73-86 behandelt.
Ab dem 01.04.2021 soll es dann auch eine Regelung zur Blankoverordnung geben. Bei bestimmten Störungsbildern bestimmt dann der Therapeut Menge und Therapiefrequenz selbst.
