Liebe Kolleginnen und Kollegen, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStAbg) ist beschlossen. Für uns Heilmittelerbringer bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 massive Einschnitte. Während die Politik von „Stabilisierung“ spricht, stehen unsere Praxen vor neuen wirtschaftlichen Hürden. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und die Position des VdLS e.V. für Sie zusammengefasst.

Die neue Heilmittelrichtlinie (HMR) ist seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten.
Wichtige Änderungen zur alten Version finden sich im Bereich der Verordnungsmenge, die nun „orientierende“ heißt, nicht mehr Höchstmenge. Weiter ist nun die Therapiefrequenz mit 1-3 mal wöchentlich benannt.
Der Bereich der Sprachtherapie wird auf den Seiten 73-86 behandelt.
Ab dem 01.04.2021 soll es dann auch eine Regelung zur Blankoverordnung geben. Bei bestimmten Störungsbildern bestimmt dann der Therapeut Menge und Therapiefrequenz selbst.
