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Der lang erwartete Schiedsspruch ist da (vdek NRW)

LEIDER EINE FARCE!

Bereits am 06.03.2018 hatte ich im Namen des VDLS das Schiedsverfahren beim BVA beantragt. Dieses soll nach dem Wortlaut des Gesetzes innerhalb von einem Monat die Schiedsperson benennen.Der Schiedsmann wiederum muss dann das Verfahren in weiteren 3 Monaten abwickeln. Am 18.04.2018 hatte das BVA dann den ehemaligen Präsidenten eines Landessozialgerichtes als Schiedsmann eingesetzt. Dieser nahm jedoch erst am 05.06.3018 das Verfahren auf und versprach eine zügige Durchführung.

Der vorliegende Schiedsspruch wurde jedoch erst am 10.02.2019 verfasst und ist heute bei uns eingegangen. Die zeitliche Verschleppung des Verfahrens ist nur einer der Gründe warum wir über die Schiedsperson Beschwerde führen werden.

Der 31 Seiten lange Schiedsspruch wiederholt in weiten Teilen den Verlauf des Schiedsverfahren. Und bestätigt unseren Vortrag bezüglich der angemessenen Einkommen und der vorgelegten Kostenstruktur zu nahezu 100%.

Um dann jedoch zu der Erkenntnis zu kommen, dass die Preise zu „begrenzen“ wären. Und zwar auf die Höhe der angehängten Zahlen, die übrigens exakt denen der anderen Verbände entsprechen. Und der Umstand, dass andere Berufsverbände diese Preise vereinbart haben wird mit als Begründung für diese Begrenzung genannt.

Im Klartext: es wurde die Vorlage einer Berechnungsgrundlage gefordert, mit der man anhand der angemessenen Einkommen von Mitarbeitern und Inhabern (Lohnkosten) und den sonstigen Kosten auf den so genannten Gestehungspreis schliessen kann. Ein einfacher Dreisatz also, der bei 2 bewiesenen Faktoren auf nur ein Ergebnis schliessen läßt. Aber dann, Simsalabim „begrenzt“ der Schiedsmann diese Kalkulation.

Die Preise wurden nachträglich für den 2.04.2018 festgelegt und gelten für 12 Monate.

DIE KONSEQUENZEN AUS DEM SCHIEDSSPRUCH

KEINE!

Schon zuvor war festgestellt worden, dass auch die Mitglieder des VDLS bis zum Schiedsspruch auf Basis der ortsüblichen Preise, also die der anderen Verbände abrechnen können.

Ich könnte nun gegen diesen Schiedsspruch vor dem Landessozialgericht Klage erheben. Diese würden den Schiedsspruch vermutlich auch als „unbillig“ niederschmettern, gewonnen wäre damit jedoch nichts. Denn damit hätten wir keinen neuen Schiedsspruch, sondern nur den bestehenden zerrissen.

Ich gehe davon aus dass hier ein gewisses Kalkül der Schiedsperson vorliegt, da es kein Richter mag, wenn sein Urteil von höheren Instanzen als unbillig zerrissen wird.

Das Urteil bringt für keine Seite Nachteile, aber auch keine Vorteile. Daher ist auch eine Klage des vdek unwahrscheinlich.

Zudem dürfte auch der Schiedsperson bekannt sein, dass bereits zum 1.05.2019 die Preise bundesweit vereinheitlicht werden sollen, und zwar auf der Höhe der höchsten Vergütung die in Deutschland gezahlt wird, also 50,90 € / 45 Min.

Bis zum 01.05.2019 bitte ich jedoch die Neugründer einer Praxis sich vor der Anerkennung bei der Zulassung von uns beraten zu lassen.

WEITERE SCHRITTE

Wir hatten auf einen positiven Schiedsspruch gehofft, dessen Ergebnisse wir dann auf die anderen Vertragsgebiete hätten übertragen können. Wir werden nun die Möglichkeiten überdenken und hierzu auch die Meinung unserer Mitglieder hören.

Da bereits zum 31.12.2019 alle bestehenden Rahmenverträge per Gesetz (TSVG) aufgehoben werden, um dann bundesweit einheitlich neu geordnet zu werden stellt sich die Frage, ob wir bis dahin neue Schiedsverfahren beginnen, oder uns lieber auf zukünftige Aufgaben konzentrieren, die wir als sogenannter maßgeblicher Spitzenverband wahrnehmen möchten.

Für die Kassenregion Nordrhein und den Primärkassen habe ich bereits das Schiedsverfahren beantragt, und werde es auch durchführen. Der Grund dafür ist der Umstand, dass wir in dieser Region ausreichend viele Mitglieder haben, und auch bereits valides Zahlenmaterial vorliegen durch die Betriebsvergleiche, die uns die Mitglieder zur Verfügung gestellt haben.

Weitere Schiedsverfahren könnten theoretisch ab April in NRW und unmittelbar in allen anderen vdek Regionen (weitere 15) durchgeführt werden. Hierzu benötigen wir jedoch für einige Regionen noch mehr Mitglieder und auch deren Beiträge, da die Schiedsverfahren auch Geld kosten.

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