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dbl und dbs reden Verhandlungsergebnisse schön

Magere 5 € mehr sollen es nach dem Willen dieser Berufsverbände ab dem 01.01.2021 sein.
Anstatt den seit 01.07.2019 geleisteten 55,64 a 45 Minuten könnten es dann 61,05 € sein. Da gibt es sicher einige, die sich über jeden Cent mehr freuen. Aber auch die anderen, die für sich unter einem Preis von 85 € oder mehr kein Auskommen sehen.

Die Frage nach was ist angemessen beantwortet einerseits das Gesetz in § 125 SGB V, indem es heißt: „dass die Preise die Entwicklung der Personal -, der Sach – und Betriebskosten zu berücksichtigen haben. Weiter befindet das Bundessozialgericht in höchster Instanz, dass die Leistungen so bemessen sein müssen, dass jemand bereit ist „eine Tätigkeit“ anzunehmen und dauerhaft auszuüben. Wie man weiß ist dies in unserem Beruf nun eben nicht der Fall!

Vor allem angestellte Logopädinnen kehren dem Beruf den Rücken zu, und wandern in andere Berufe ab. Und es lassen sich seit Jahren nicht genügend Interessenten für unseren Beruf finden. Und zwar in einem solchem Maße, dass sich die Politik genötigt gefühlt hat, mit dem Terminsicherungs – und Versorgungsgesetz Abhilfe zu schaffen. Man wollte dem Bewerbermangel ein Ende setzen.

Nachdem im Gesetz in § 125 recht genau beschrieben ist nach welchen Kriterien wir zu bezahlen wären, und die Krankenkassen sich (in einem Schiedsverfahren mit dem VDLS) eingelassen haben, dass Logopädinnen bereits in 2019 mindestens 48.000 € als Angestellte, und 64.000 € als Selbstständige zustehen, wäre es aus unserer Sicht ein Klacks gewesen, eine angemessene Vergütung festzulegen. Denn die Betriebskosten Praxen sind der Bundesregierung bekannt, und damit auch den Kassen. Nimmt man dann noch das zustehende Einkommen, dann wäre die Rechnung ein einfacher Dreisatz. Der zu einer Vergütung von 85 – 115 € führen muss, je nach den im dazugehörigen Rahmenvertrag von uns kostenlos zu erbringenden vereinbarten Leistungen.

Aufgrund einer unglücklichen Gesetzgebung des TSVG konnte sich der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV SV) seine Verhandlungspartner selbst aussuchen, und hatte den VDLS mit fadenscheinigen Argumenten von den Verhandlungen ausgeschlossen ausgeschlossen. Hiergegen gehen wir bereits seit geraumer Zeit gerichtlich und im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vor, doch diese Mühlen arbeiten in Deutschland langsam, sodass wir nicht mehr effektiv eingreifen konnten. Wir hoffen jedoch in den kommenden Monaten auf Klärung.

Bereits seit dem 01.07.2020 hätten die neuen Preise und auch der Rahmenvertrag mit Wirkung zum 01.10.2020 feststehen müssen. Falls nicht, dann sieht der § 125 Abs 5 SGB V vor, dass ein Schiedsgremium nach spätestens 3 Monaten eine Entscheidung trifft. Uns ist schleierhaft warum die Verbände dbl, dbs und auch Logo D nicht auf die Einhaltung des Gesetzes gedrängt haben. Hatte man da auf den guten Einigungswillen der Kassen gehofft, den es in den letzten Jahren einfach nicht gab?

dbl und dbs reklamieren, trotz des verheerenden, für die nächsten 4 Jahre feststehendem Ergebnis, einen großen Erfolg. Und berichten von großer Zustimmung ihrer Mitglieder. Es fällt mir wirklich schwer zu glauben, dass weiteren Erhöhungen der Vergütungen bis auf 67,69 € zum 01.10.2023 ! wirklich als Erfolg wahrgenommen werden kann. Denn es zementiert die möglichen Einkommen unserer Berufsgruppe am unteren Limit der Einkommen in unseren Lande.

Das Durchschnittseinkommen (Bund) einer Logopädin betrug in 2019 rund 2.600 €. Mit den von dbl und dbs als toll dargestellten Verhandlungsergebnissen würde also eine Logopädin im kommenden Jahr entsprechend dem Verhandlungsergebnis nur rund 10 % mehr verdienen.

Setzen sich der dbl und dbs mit ihren Vorstellungen durch, dann bleibt es mindestens für fast 4 Jahre bei trüben Aussichten. Wollen wir das wirklich? DBL und dbs wollen uns glauben machen, dass die Mehrzahl ihrer Mitglieder hinter den Verhandlungsergebnissen steht. Bei einer FB Umfrage mit 252 Teilnehmern waren jedoch nur 10 % der befragten Kolleginnen mit den Ergebnissen einverstanden. Fast 90 % für ein Schiedsverfahren, gegen das sich dbl und dbs so sträuben.

Ganz übel erscheint es jedoch, wenn der dbl in einer Mail an seine Mitglieder ankündigt, im Falle eines Schiedsverfahrens auf Seite der Krankenkassen abzustimmen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wollt Ihr so etwas wirklich durch Eure Mitgliedschaft unterstützen?

Bild von ijmaki auf Pixabay

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