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Corona-Schnelltests in logopädischen Praxen.

Laut Corona Testverordnung vom 08.03.2021 können Praxen nun pro Monat und Mitarbeiter 10 Schnelltests kostenneutral selbst durchführen. Die Kosten werden durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung erstattet.

Liste der Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2,
Liste

Die Vergütung über die KVen erfolgt nach Registrierung. Diese kann in Kürze über din Internetauftritt der jeweiligen KV eines Landes erfolgen. Hier beispielhaft der für BW:

Registrierung zur Abrechnung für Nicht-KV-Mitglieder

Foto: Medical photo created by freepik – www.freepik.com

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