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Bundestag verabschiedet Termin und Versorgungsgesetz

WICHTIG FÜR UNS!

Der Deutsche Bundestag hat das TSVG verabschiedet. Hinter diesem harmlosem Namen verbergen sich für unsere Berufsgruppe die wohl signifikantesten Änderungen der letzten 20 Jahre.

Die Fakten in Kürze:

  • Bundesweit einheitliche Vergütungspreise für alle Regionen und Kassen auf Basis des höchsten Preises der zu einer Position gezahlt wird.
  • Rahmenverträge enden ohne Kündigung zum 31.12.2019. Neue bundeseinheitliche Verträge in 2020.
  • Blankoverordnung wird Standart. Heilmittelerbringer entscheiden selbst über Art und Menge der Behandlungen. Mengenausweitung muss medizinisch begründet sein.
  • Zulassungsvorraussetzungen werden erleichtert (Räumlichkeiten).
  • Kassenvergütungen sollen zukünftig nach den Betriebskosten einer Praxis ermittelt werden.
  • Angemessene Vergütung von Mitarbeitern wird durch Zahlen der Berufsgenossenschaft überprüft.

Kommentar

Zukünftige Verhandlungen zwischen Kassen und Leistungserbringern finden auf Bundesebene statt. Auf der Seite der Heilmittelerbinger sollen dies die „maßgeblichen Spitzenverbände“ sein.

Wer das ist kann aufgrund der Gesetzeskommentare nicht genau gesagt werden. Der VDLS hat jedoch noch am Vortag der Entscheidung zum Gesetz angekündigt, gegen das Gesetz verfassungsrechtlich vorgehen zu wollen, sollte es den VDLS Mitgliedern genommen werden sich selbst direkt vertreten zu lassen. Auch andere Berufsverbände haben dies so mitgeteilt.
Eine Anfechtung des Gesetzes könnte weitreichende Folgen, auch auf andere Bereiche des Entwurfes haben. Daher wird sich die Politik wohl gut überlegen, ob sie bestimmten Verbänden einen Maulkorb verpassen wird.

Foto: Business photo created by asier_relampagoestudio – www.freepik.com

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