Die Bundesregierung hat für den 29. April 2026 den Kabinettsbeschluss für ein neues Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen angekündigt. Angesichts drohender Milliardendefizite sieht dieser Entwurf massive Einsparungen vor. Für uns als Heilmittelerbringer bedeutet dies eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Änderungen der Heilmittelrichtlinie werden für weniger Absetzungen sorgen
Änderungen der Heilmittelrichtlinie werden für weniger Absetzungen sorgen. Leider erst ab 10.2020.
ÜBERSICHT DER ÄNDERUNGEN AB 1. OKTOBER 2020
Im Gemeinsamen Bundesausschuss wurde am 19. September 2019 die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen gelten ab 1. Oktober 2020. Nachfolgend sind wesentliche Neuerungen und damit verbundene Vorteile aufgeführt.
Richtlinie Heilmittel Änderungen ab Oktober 2020 (PDF)
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