Liebe Kolleginnen und Kollegen, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStAbg) ist beschlossen. Für uns Heilmittelerbringer bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 massive Einschnitte. Während die Politik von „Stabilisierung“ spricht, stehen unsere Praxen vor neuen wirtschaftlichen Hürden. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und die Position des VdLS e.V. für Sie zusammengefasst.

Änderungen der Heilmittelrichtlinie werden für weniger Absetzungen sorgen
Änderungen der Heilmittelrichtlinie werden für weniger Absetzungen sorgen. Leider erst ab 10.2020.
ÜBERSICHT DER ÄNDERUNGEN AB 1. OKTOBER 2020
Im Gemeinsamen Bundesausschuss wurde am 19. September 2019 die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen gelten ab 1. Oktober 2020. Nachfolgend sind wesentliche Neuerungen und damit verbundene Vorteile aufgeführt.
Richtlinie Heilmittel Änderungen ab Oktober 2020 (PDF)
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