Als Antwort auf den Abbau der überbordenden Bürokratie serviert uns die Politik gleich zwei kleine Hürden im alltäglichen Kampf mit dem System.
Die Elektronische Patientenakte ist schon seit langem ein noch unsichtbarer Geist, der uns alle jedoch schon mal aufschreckt im Sinne von „Was muss ich noch dringend erledigen?“.
Nun, im Moment rein nichts. Und ja, es gibt schon Modellregionen, in denen die Patientenakte modellhaft eingesetzt wird.
Da die Behandlungspreislisten für den Bereich der Logopädie an vielen Stellen nachzulesen sind, dürfte uns wohl niemand übel nehmen, wenn wir diese hier benennen.
Für eine Behandlung von 45 Minuten vergüten die Kassen zugelassenen Logopädie-Praxen nun 71,67 €. Dies wurde von einem Schiedsgremium, besetzt mit Vertretern der Berufsverbände und der Krankenkassen, in salomonischer Weisheit so entschieden.
Als besonderen Leckerbissen der europäischen Zentralbürokratie stellen wir die E-Rechnung vor.
Wieviel Beachtung die E-Rechnung durch uns Therapeuten haben wird, ist noch nicht abzusehen. Möglicherweise werden die meisten von uns eher selten eine derartige Rechnung erhalten. Denn für die verpflichtende Erstellung einer Rechnung im neuen elektronischen Format müssen folgende Gegebenheiten vorliegen ...
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