Liebe Kolleginnen und Kollegen, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStAbg) ist beschlossen. Für uns Heilmittelerbringer bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 massive Einschnitte. Während die Politik von „Stabilisierung“ spricht, stehen unsere Praxen vor neuen wirtschaftlichen Hürden. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und die Position des VdLS e.V. für Sie zusammengefasst.

E-Rechnung
Als besonderen Leckerbissen der europäischen Zentralbürokratie stellen wir die E-Rechnung vor.
Wieviel Beachtung die E-Rechnung durch uns Therapeuten haben wird, ist noch nicht abzusehen. Möglicherweise werden die meisten von uns eher selten eine derartige Rechnung erhalten. Denn für die verpflichtende Erstellung einer Rechnung im neuen elektronischen Format müssen folgende Gegebenheiten vorliegen:
– die Rechnung geht von einer Firma an eine andere Firma
- die Rechnung enthält Mehrwertsteuer
- der Rechnungsbetrag liegt über 250 €
Dies bedeutet für fast alle Praxisinhaber, dass Rechnungen wie bisher als Brief oder Mail versendet werden können.
Jedoch müssen Sie als Selbstständiger in der Lage sein, Elektronische Rechnungen zu empfangen, und zu lesen / verarbeiten. Hierzu gibt es schon eine Reihe (noch) kostenloser Programme, die man im Internet laden kann.
E-Rechnung erhalten, Programm aus dem Internet laden!
