Statt einer erwartbaren Anpassung zum 1. Januar 2026 werden die neuen Vergütungen erst zum 1. Juli 2026 wirksam. Diese Verzögerung ist kein technisches Detail, sondern eine gezielte politische Maßnahme – mit spürbaren finanziellen Folgen für jede Praxis.

Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil
Liebe Kolleginnen und Kollegen.
Falls Sie den Austausch von Fahrzeugen planen möchten wir auf die mögliche Förderung von bis zu 10.000 € pro Fahrzeug hinweisen. Bitte entnehmen Sie die Details dem folgenden Weblink „Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil“.
Wichtig: die Förferung muss vor dem Kauf beantragt werden und genehmigt sein.
