Die Bundesregierung hat für den 29. April 2026 den Kabinettsbeschluss für ein neues Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen angekündigt. Angesichts drohender Milliardendefizite sieht dieser Entwurf massive Einsparungen vor. Für uns als Heilmittelerbringer bedeutet dies eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Neue Corona – Schutzverordnung sorgt mal wieder für Verwirrung
Die neuen Regeln sind schnell erklärt. Am Arbeitsplatz gilt geimpft, genesen oder getestet. Dies hat der Arbeitgeber regelmäßig zu kontrollieren.
Einige Bundesländer waren wohl mal wieder unpräzise bei der Formulierung bezüglich des Zugangs der Patienten. Für medizinisch notwendige Behandlungen gibt es auch weiterhin keine Zugangsbeschränkung. Hierzu gehört auch die Arbeit unserer Berufsgruppe.
