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Frist zur Anerkennung der neuen Verträge endet am 30.06.2021. Achtung!

Auf unsere Nachfrage hin wurde uns mitgeteilt, das die ARGEN weder eine Eingangsbestätigung, noch einen Erledigungsbescheid an zugelassene Praxen versenden. Es ist zudem momentan noch nicht sicher ob Praxen, deren Anerkenntnis noch nicht vorliegt, eine Mahnung erhalten. Zur Vermeidung von möglichen Nachteilen (Verlust der Zulassung) empfehlen wir bei der zuständigen ARGE nachzufragen, ob die Anerkennung des eigenen Betriebes dort vorliegt.

 

Titelfoto von ijmaki auf Pixabay

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