Statt einer erwartbaren Anpassung zum 1. Januar 2026 werden die neuen Vergütungen erst zum 1. Juli 2026 wirksam. Diese Verzögerung ist kein technisches Detail, sondern eine gezielte politische Maßnahme – mit spürbaren finanziellen Folgen für jede Praxis.

Corona Sonderregelungen bis 31.03.2021 verlängert!
Der GBA teilt mit, dass die die bisherigen Ausnahmeregelungen anlässlich der Covid 19 Pandemie verlängert wurden.
- Videortherapie bleibt möglich
- Unterbrechungsfristen von mehr als 14 Tagen werden nicht geprüft
- Der Patient kann Folgeverordnungen telefonisch bestellen
- Hygienepauschale wird bis zum 31.12.2021 gezahlt
Link zur Pressemeldung der GBA
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