Nachdem der verpflichtende Anschluss für Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur im Bundestag endgültig auf Oktober 2027 verschoben wurde, und die Einführung der Elektronischen Verordnung auf den 01.01.2027, fragen sich viele was nun zu tun ist.

Die neue Heilmittelrichtlinie (HMR) ist seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten.
Wichtige Änderungen zur alten Version finden sich im Bereich der Verordnungsmenge, die nun „orientierende“ heißt, nicht mehr Höchstmenge. Weiter ist nun die Therapiefrequenz mit 1-3 mal wöchentlich benannt.
Der Bereich der Sprachtherapie wird auf den Seiten 73-86 behandelt.
Ab dem 01.04.2021 soll es dann auch eine Regelung zur Blankoverordnung geben. Bei bestimmten Störungsbildern bestimmt dann der Therapeut Menge und Therapiefrequenz selbst.
