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Aufruf der Berufsverbände nach Betriebszahlen und weiteren sensiblen Daten. Vorsicht!

Derzeit versuchen die Berufsverbände (ausser VDLS) hochsensible Daten der Praxen mit Kassenzulassung zu erhalten. Neben einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung wird nach den Lohnsteuerbescheinigungen gefragt, und sogar nach dem Terminkalender! Wir können nur raten sich die Weitergabe solcher Daten gut zu überlegen. Denn auch wenn sicherlich der vertrauensvolle Umgang mit diesen Daten versprochen wird, so weiß man doch nicht, wer letztlich diese Daten sehen wird. Und ob man ausgerechnet und letztlich den Krankenkassen solche Daten zur Verfügung stellen möchte, weckt bei dem uns bekannten Absetzungswahn doch keine angenehmen Assoziationen. Und was ist mit den Bestimmungen des DSGVO, da sehen wir doch viele mögliche Rechtsverletzungen.

Wir denken auch dass dieser Weg nicht der richtige ist! Denn in den letzten von uns geführten Schiedsverfahren wurde eines deutlich: es zählt ausschliesslich die Sichtweise des Bundessozialgerichtes. Wer jetzt denkt dass sich die Krankenkassen zukünftig nur aufgrund eines neuen Gutachtens einer radikalen (und notwendigen) Aufstockung unserer Einkommen zustimmen werden, der glaubt auch an Peter Pan. Denn bereits jetzt sind sich die Kompetenzträger im Sozialrecht einig, dass auch künftig die Entscheidung eines Schiedsgerichtes notwendig sein wird. Denn kein Krankenkassenvorstand wird es freiwillig auf seine Schultern nehmen wollen, wenn die Bezüge der Heilmittelerbringer signifikant steigen. Das wird wie bisher nur über ein Schiedsgericht oder den Gesetzgeber gehen.

Zudem sind auch die meisten Daten der Heilmittelerbinger bekannt, und werden regelmäßig veröffentlicht, z.B. durch die Jahresberichte der Krankenkassen, deren Ausgaben natürlich im Heilmittelbereich identisch sind mit den Einnahmen der Heilmittelerbringer. Oder den Zahlen der Berufsgenossenschaft, die nach dem Willen neuster Gesetze (TSVG) abgerufen werden, um die Einkommen der angestellten Therapeuten zu überprüfen.

Es ist ohnehin äußerst unwahrscheinlich, dass es den Verbänden gelingen wird 20 % der Daten aller Praxen zu sammeln. Das wären immerhin rund 2.000 teilnehmende Praxen, die es nach der Vorstellung des BSG auch sein sollen, um einen verlässlichen Durchschnitt für eine Entscheidung zu bilden.

Da dem VDLS schon jetzt das im offiziellen Schiedsverfahren mit dem vdek zugesprochene Einkommen vorliegt, ist die Datenerhebung der Verbände auch unnötig. Denn wenn man die maximal mögliche Arbeitsleitung von 1.680 Therapien pro Jahr eines Therapeuten in Vollzeit zu dem von den Krankenkassen (vdek) zugestandene Einkommen von Selbstständigen von rund 65.000 € ins Verhältnis setzt, dann ergibt ein einfacher Dreisatz unter Berücksichtigung der branchenüblichen Sachkosten eben ziemlich genau 115 € Kassenvergütung pro Therapie. Wir gehen jedoch davon aus, dass der vdek den anderen Verbänden sein diesbezügliches Gutachten nicht so einfach zur Verfügung stellen wird. Dem VDLS liegt es jedoch vor.

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