Skip to content

Neue Heilmittellinie bringt nicht viel Neues

Die neue Heilmittelrichtlinie beschreibt auf 65 Seiten, wie seit dem 1.07.2020 Heilmittel verordnet werden dürfen. Neben der genauen Beschreibung der Diagnosegruppen, Ziele der Therapie und Höchstmengen findet man auch eine Frist von 28 Tagen für den Beginn der Therapie. Ob die vorliegende Fassung HMR in dieser Form am 01.01.2021 an den Start geht bleibt abzuwarten, denn sie wurde im Verlauf der letzten Monate mehrfach geändert.

Heilmittelrichtlinie herunterladen

Wesentlichste Änderung:

Heilmittelrichtlinie inklusive Heilmittelkatalog und Anlagen inklusive der Beschlüsse bis zum 29. Juni 2020. Tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft

Neues einheitliches Verordnungsformular für alle Heilmittel.

Das neue Formular, genannt Heilmittelverordnung 13, ersetzt zum 01.01.2021 alle bisherigen Formulare. Neben einem neuem Aufbau des Formulars ist erstmals eine Spalte für die Unterschrift des Leistungserbringer vorgesehen. Ob in dieser Spalte der Praxisinhaber oder der jeweilige Mitarbeiter unterzeichnen soll ist noch nicht abschließend geklärt.
Nach wie vor stellt sich uns die Frage, warum die Heilmittelerbringer als einzige Berufsgruppe im Gesundheitswesen eine Unterschrift des Patienten für jede einzelne Leistung vorlegen müssen. Welcher Versicherte unterschreibt beim Arzt, der Apotheke oder im Krankenhaus für den Erhalt von Leistungen? Wir können in dieser Ungleichbehandlung nur eine Diskriminierung der Heilmittelerbringer, und unnötigen Bürokratismus erkennen.

An den Anfang scrollen