Statt einer erwartbaren Anpassung zum 1. Januar 2026 werden die neuen Vergütungen erst zum 1. Juli 2026 wirksam. Diese Verzögerung ist kein technisches Detail, sondern eine gezielte politische Maßnahme – mit spürbaren finanziellen Folgen für jede Praxis.

Offizielle Empfehlungen der Krankenkassen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona)
Vorübergehende Aussetzung von Fristen
Die Krankenkassen lockern ab sofort die Regeln für den spätesten Behandlungsbeginn und die Unterbrechungen. Sie werden in dem angegebenen Zeitraum nicht mehr geprüft!
Empfehlungen SARS -CoV-2 Stand 16.03.2020
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