Statt einer erwartbaren Anpassung zum 1. Januar 2026 werden die neuen Vergütungen erst zum 1. Juli 2026 wirksam. Diese Verzögerung ist kein technisches Detail, sondern eine gezielte politische Maßnahme – mit spürbaren finanziellen Folgen für jede Praxis.

Neue Höchstbeträge für Heilmittel ab dem 01.05.2023
Die Liste der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel ab dem 01.05.2023 steht hier zum Download bereit.
Verzeichnis: Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
