Die Pflicht zur Anbindung logopädischer und anderer Heilmittelpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) wird auf Oktober 2027 verschoben. Viele Praxisinhaber dürften aufatmen. Nicht wenige hatten bereits laut geäußert, man würde eher „hinschmeißen“, als sich diesem Bürokratiemonster zu unterwerfen.

Neue Höchstbeträge für Heilmittel ab dem 01.05.2023
Die Liste der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel ab dem 01.05.2023 steht hier zum Download bereit.
Verzeichnis: Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
