Statt einer erwartbaren Anpassung zum 1. Januar 2026 werden die neuen Vergütungen erst zum 1. Juli 2026 wirksam. Diese Verzögerung ist kein technisches Detail, sondern eine gezielte politische Maßnahme – mit spürbaren finanziellen Folgen für jede Praxis.

Kostenlose Corona Schnelltests für Heilmittelerbringer
Kostenlose Corona Schnelltests für Heilmittelerbringer werden in den meisten Bundesländern über die Hausärzte durchgeführt. Laut der TEST-V des BMG sollen die regionalen Gesundheitsämter nach Vorlage eines Hygienekonzepts kostenlose Testungen an Heilmittelpraxen ausgeben. Nach konkreter Nachfrage bei den Gesundheitsämtern verweisen diese auf die Durchführung bei den Hausärzten. Nach stichprobenartigen Nachfragen bei Arztpraxen wurde dies auch bestätigt.
