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Titelfoto von ijmaki auf Pixabay

Empfehlung: Elektronische Verordnung für Heilmittel, und Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Nachdem der verpflichtende Anschluss für Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur im Bundestag endgültig auf Oktober 2027 verschoben wurde, und die Einführung der Elektronischen Verordnung auf den 01.01.2027, fragen sich viele was nun zu tun ist.

Leider können wir keine klare Empfehlung aussprechen, da die technischen Lösungen von allen Seiten kritisiert wird, und daher Änderungen zu erwarten sind. Andererseits könnte es sein, dass bei Einführung der E-Verordnung am 01.01.2027 Praxen ohne elektronische Anbindung keine Verordnungen mehr entgegennehmen können.

Bereits bei der Vorbereitung der technischen Gegebenheiten in der Heilmittelpraxis müssen umfangreiche Faktoren berücksichtigt werden. So ist zum Beispiel ein elektronischer Heilberufsausweis erforderlich. Dieser kostet schon 500 € Gebühren. Ein Gerät zum elektronischen Anschluss schlägt mit mindestens 158 € pro Monat zu Buche. Insgesamt wird der Aufwand bei 2.500 € jährlich liegen. Derzeit!

Daher werden wohl die meisten Praxeninhaber zögern den Anschluss an die Infrastruktur umzusetzen, bis es wirklich nicht mehr anders geht.

Was ist aber mit den Kosten der Kolleginnen, die sich auf den bis vor Kurzem noch per Gesetz festgelegten Termin zum 01.01.2026 vorbereitet haben? Laut diverser Mitteilungen der Krankenkassen und IT-Unternehmen kann die Erstattung von Kosten erst dann beantragt werden, wenn der Anschluss vollzogen ist.

Wer sicher gehen möchte sollte die Erstattung bisheriger Aufwendungen bei den zuständigen Stellen beantragen. So erhält man zumindest, auch bei Ablehnung einen rechtsgültigen Bescheid, und kann sich zukünftig entsprechend danach richten.

Titelfoto von ijmaki auf Pixabay

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