Statt einer erwartbaren Anpassung zum 1. Januar 2026 werden die neuen Vergütungen erst zum 1. Juli 2026 wirksam. Diese Verzögerung ist kein technisches Detail, sondern eine gezielte politische Maßnahme – mit spürbaren finanziellen Folgen für jede Praxis.

Einkommen der Angestellten steigen
Aus dem gesamten Bundesgebiet erreichen uns Meldungen, dass die jüngst erfolgten Kassenerhöhungen zu besseren Einkommen bei Angestellten führen. Dabei werden die Vergütungsempfehlungen des VDLS meist berücksichtigt. Wir möchten jedoch deutlich machen, dass wir unsere Einkommensempfehlungen im Zusammenhang mit einem Leistungsprinzip für Mitarbeiter genannt haben. Dies ist alles in unserem Positionspapier „Einkommen“ nachzulesen.
Die persönlichen Einkommen der Selbstständigen steigen mit den neuen Sätzen natürlich auch. Doch hierzu muss erst der Geschäftsverlauf des Jahres abgewartet werden, und die Steuererklärung vorliegen. Bis dahin ist man auf den Taschenrechner zur Errichtung seines zukünftigen Einkommens, und natürlich auf sein unternehmerisches Geschick angewiesen.
Der VDLS steht seinen Mitgliedern gerne mit Kalkulationshilfen zur Verfügung.
