Statt einer erwartbaren Anpassung zum 1. Januar 2026 werden die neuen Vergütungen erst zum 1. Juli 2026 wirksam. Diese Verzögerung ist kein technisches Detail, sondern eine gezielte politische Maßnahme – mit spürbaren finanziellen Folgen für jede Praxis.

Die neue Heilmittelrichtlinie (HMR) ist seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten.
Wichtige Änderungen zur alten Version finden sich im Bereich der Verordnungsmenge, die nun „orientierende“ heißt, nicht mehr Höchstmenge. Weiter ist nun die Therapiefrequenz mit 1-3 mal wöchentlich benannt.
Der Bereich der Sprachtherapie wird auf den Seiten 73-86 behandelt.
Ab dem 01.04.2021 soll es dann auch eine Regelung zur Blankoverordnung geben. Bei bestimmten Störungsbildern bestimmt dann der Therapeut Menge und Therapiefrequenz selbst.
