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Aktuelle Entwicklungen in den Preisverhandlungen

Laut aktuellen Informationen sollen die Kassenvergütungen für die wichtigsten Positionen ab dem 1. Juli 2026 um 6,12 % steigen. Logo Deutschland präsentiert dies seinen Mitgliedern derzeit als eine Verdopplung einer ursprünglich verhandelten Erhöhung von 3,06 % zum 1. Januar 2026, lässt aber im Gegensatz zu den Vereinen dbl und dbs zumindest seine Mitglieder darüber abstimmen.

Die Verbände dbl und dbs haben sich zu diesem Thema bisher nicht geäußert.

Die Angemessenheit dieser Regelung ist zunächst nicht ersichtlich, insbesondere da erst wieder Preisverhandlungen zum 1. März 2027 vorgesehen sind.

Die wahre Tragweite dieses Verhandlungsergebnisses wird erst deutlich, wenn man die tatsächlich anzuwendende gesetzliche Regelung betrachtet, nämlich die Grundlohnsummenanpassung nach § 71, Absatz 2 des 5. Sozialgesetzbuchs.

Diese Regelung zielt darauf ab, die Beitragsstabilität der Krankenkassenbeiträge der Versicherten zu gewährleisten. Die Begrenzung der Vergütung oder die Erhöhung der Preise im Gesundheitswesen richtet sich nach der Grundlohnsumme.

Dieser Prozentsatz wird berechnet, indem die Summe aller beitragspflichtigen Löhne von Arbeitnehmern ermittelt und ein Durchschnittswert ermittelt wird. Dieser Durchschnittswert bestimmt den Prozentsatz, um den die Kosten im Gesundheitswesen steigen dürfen, ohne dass die Kassenbeiträge steigen müssen.

Für das Jahr 2026 beträgt dieser Prozentsatz 5,17 %. Folglich hätte die Vergütung von Logopäden zum 1. Januar 2026 um genau diesen Prozentsatz steigen können.

Leider haben die Verhandlungen der Berufsverbände dbl, dbs und Logo Deutschland nur zu einer jährlichen Erhöhung von 3,06 % geführt. Es ist fraglich, ob die mögliche Verdopplung auf 6,12 % ab dem 1. Juli 2026 tatsächlich realisierbar ist, da der Großteil der Umsätze in einer Praxis in den ersten sechs Monaten eines Jahres anfällt. Allein in der zweiten Jahreshälfte fallen 2,5 Monate Ferien an, was zu Ausfallzeiten führt.

Wir fragen uns, warum die genannten Berufsverbände jedes Jahr regelmäßig Abschlüsse unter dem gesetzlich möglichen Rahmen vereinbaren.

VDLS e.V. – Dezember 2025

Titelfoto Designed by Freepik

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