Die Preissteigerung 2026 ist schon heute absehbar – aber sie ändert nichts am Kernproblem: Logopäden werden unterdurchschnittlich bezahlt. Offene Stellen können nicht besetzt werden, Patienten warten vergeblich auf eine Behandlung.

Telematikinfrastruktur und elektronische Heilmittelverordnung – schon am Ende?
Mit einer in unserem Land inzwischen fast vertrauten Planlosigkeit konkurriert die jüngste Meldung mit der Verlässlichkeit deutscher Zugfahrpläne:
Die Pflicht zur Anbindung logopädischer und anderer Heilmittelpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) wird auf Oktober 2027 verschoben.
Viele Praxisinhaber dürften aufatmen. Nicht wenige hatten bereits laut geäußert, man würde eher „hinschmeißen“, als sich diesem Bürokratiemonster zu unterwerfen.
Andererseits herrscht nun Verwirrung – insbesondere bei jenen, die bereits in teure Vorbereitungsschritte investiert haben, um zum 1. Januar 2026 startklar zu sein.
Wie steht es nun um die versprochene Kostenerstattung durch die Krankenkassen?
Der VDLS hatte sich bereits intensiv mit dem Procedere befasst, wie Praxen innerhalb weniger Monate die gesetzlichen Vorgaben zum TI-Anschluss erfüllen könnten (wir berichteten). Dabei wiesen wir die gematik GmbH als federführende Institution auf eine zentrale Besonderheit hin:
Heilmittelerbringer müssen ihre Leistungen durch Unterschriften der Patientinnen und Patienten bestätigen lassen – anders als andere Akteure im Gesundheitswesen.
Wie sollte das künftig aussehen, wenn Patientinnen und Patienten ihren Besuch per elektronischer Gesundheitskarte bestätigen müssen? Und was ist mit Menschen mit Behinderung in Einrichtungen – tragen sie ihre Karte dann künftig „um den Hals“?
Wohl kaum jemand wird der Verschiebung nachtrauern.
Ein wenig hatten wir uns allerdings gefreut – auf vielleicht fehlerfreie Verordnungen durch Ärztinnen und Ärzteund auf das Ende unserer Prüfpflichten, die derzeit in den Rahmenverträgen so formuliert sind, dass sie den Krankenkassen reichlich Spielraum geben, bereits erbrachte Leistungen einfach abzusetzen.
Bleibt die Frage:
Wie passt das alles zur jüngst von der Bundesregierung angekündigten Entbürokratisierung?
