Statt einer erwartbaren Anpassung zum 1. Januar 2026 werden die neuen Vergütungen erst zum 1. Juli 2026 wirksam. Diese Verzögerung ist kein technisches Detail, sondern eine gezielte politische Maßnahme – mit spürbaren finanziellen Folgen für jede Praxis.

Nachfrist für versäumte Anerkennung der Rahmenverträge ab 2021
Wer bisher versäumt hat die Anerkennung der Rahmenverträge der jeweils zuständigen ARGE Zulassung mitzuteilen, der kann dies laut unbestätigter Meldungen noch bis zum 31.12 2021 nachholen.
Achtung: wer die Rahmenverträge nicht anerkennt, der verliert seine Kassenzulassung!
Soweit uns bekannt ist haben die meisten ARGEN keine Eingangsbestätigungen versendet. Im Streitfall liegt die Beweispflicht beim Therapeuten, dass die Anerkennung erfolgt ist. Daher raten wir dazu, sich jetzt noch den Eingang der Anerkennung bestätigen zu lassen.
