Statt einer erwartbaren Anpassung zum 1. Januar 2026 werden die neuen Vergütungen erst zum 1. Juli 2026 wirksam. Diese Verzögerung ist kein technisches Detail, sondern eine gezielte politische Maßnahme – mit spürbaren finanziellen Folgen für jede Praxis.

Überbrückungshilfe geht an den Start
Am 12.06.2020 hat die Bundesregierung ein weiteres Hilfspaket beschlossen. Neben der Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 % gibt es eine weitere nicht zurückzahlbare Hilfe. Am Beispiel von NRW könnt Ihr hier das Wie und Was nachlesen. Für die anderen Bundesländer bitte auf deren Portalen nachlesen.
Für die Ermittlung der Höhe der beantragbaren Mittel sollte man sich an seinen Steuerberater wenden.
Die Empfänger der bis Ende Mai beantragbaren Soforthilfe sollen nachträglich flächendeckend überprüft werden. Hierzu werden die Empfänger durch die Landesbehörden angeschrieben.
Infos unter:
www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe
