Die Pflicht zur Anbindung logopädischer und anderer Heilmittelpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) wird auf Oktober 2027 verschoben. Viele Praxisinhaber dürften aufatmen. Nicht wenige hatten bereits laut geäußert, man würde eher „hinschmeißen“, als sich diesem Bürokratiemonster zu unterwerfen.

Videotherapie und weitere Ausnahmeregelungen
Videotherapie und weitere Ausnahmeregelungen gelten über den 01.06. 20 hinaus. Für alle Verordnungen, die bis zum 31.05.2020 ausgestellt werden.
Weitere Informationen: www.gkv-spitzenverband.de
