Statt einer erwartbaren Anpassung zum 1. Januar 2026 werden die neuen Vergütungen erst zum 1. Juli 2026 wirksam. Diese Verzögerung ist kein technisches Detail, sondern eine gezielte politische Maßnahme – mit spürbaren finanziellen Folgen für jede Praxis.

Videotherapie und weitere Ausnahmeregelungen
Videotherapie und weitere Ausnahmeregelungen gelten über den 01.06. 20 hinaus. Für alle Verordnungen, die bis zum 31.05.2020 ausgestellt werden.
Weitere Informationen: www.gkv-spitzenverband.de
