Statt einer erwartbaren Anpassung zum 1. Januar 2026 werden die neuen Vergütungen erst zum 1. Juli 2026 wirksam. Diese Verzögerung ist kein technisches Detail, sondern eine gezielte politische Maßnahme – mit spürbaren finanziellen Folgen für jede Praxis.

Logopädische Paxen in Mecklenburg Vorpommern müssen geschlossen bleiben?
NEIN!
Nach einem eben geführten Telefonat mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit wurde mir versichert, dass der jüngst ergangene Erlass des Ministeriums, indem Logopädische Praxen als Wellness Angebot eingestuft wurden und somit zunächst geschlossen werden müssen zurückgenommen wird.
Logopädische Praxen sind NICHT von Schließungen betroffen.
Eine entsprechende Erklärung des Ministeriums ist bereits in Arbeit.
Manfred Herbst, 1. Vorsitzender VDLS e.V.
