Nachdem der verpflichtende Anschluss für Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur im Bundestag endgültig auf Oktober 2027 verschoben wurde, und die Einführung der Elektronischen Verordnung auf den 01.01.2027, fragen sich viele was nun zu tun ist.

Täglich neue Hilfsangebote für Selbständige!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur Zeit treffen aus allen Bereichen neue Meldungen über Unterstützungsangebote für Selbstständige ein. Und es stehen weitere in Aussicht. Daher hier eine kurze Zusammenstellung:
Liquiditätskredite der Landesbanken und der KFW, zu beantragen über die Hausbanken. Z.B. für die Betriebskosten.
Stundungsangebote der Hausbanken. Tilgungsaussetzungen für mindestens 1 Jahr. Angebote der Sozialversicherungen die Beiträge seit Jahresbeginn auf ein Minimum zu setzten.
Stundung und Aussetzung der Steuerzahlungen.
Bedingungslose Finanzspritzen von z.B. 5.000 – 15.000 € (Bayern).
Kurzarbeitergeld wird nun rückwirkend ab dem 01.03 MIT den Sozialabgaben von der Arbeitsagentur übernommen. Somit können die Lohnkosten bei Umsatzausfall nahezu auf Null gesetzt werden.
Wer weitere Hilfen benötigt, der kann unter Umständen Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Fazit: die Situation ist ernst wie nie zuvor. Unser Land zeigt aber den festen Willen bisher gesunde Unternehmen und Selbstständigkeit zu retten. Wer jetzt alle Angebote annimmt, der wird auch seine Selbstständigkeit retten können.
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