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Was ist neu und wichtig in 2020!

Bargeld nur noch mit fälschungssicherem Kassensystem annehmen. Wer wie bisher Zuzahlungen und Rechnungsbeträge bar einnimmt, der sollte dies ab jetzt nur mit einer dafür vorgeschriebenen Kasse tun. Sonst droht die rigorose Schätzung durch die Finanzbehörde. Wir empfehlen den kompletten Verzicht auf Bargeld. Besser ist es den Zahlungsverkehr komplett über die Bank oder eine Abrechnungsfirma durchführen zu lassen.

Minijobs werden ab diesem Jahr verschärft überprüft. Liegt kein Arbeitsvertrag mit einer vereinbarten Stundenzahl vor, dann gehen die Sozialversicherer automatisch von 20 Stunden pro Woche aus. Das bedeutet dann für den Arbeitgeber, dass er die geschätzten Sozialabgaben 20 Stunden zum Mindestlohn abführen muss! Jetzt also Arbeitsverträge mit Stundenanzahl abschließen. Muster gibt es unter minijobcentrale.de

Die Überprüfung von Scheinselbstständigen findet ab diesem Jahr lückenlos im Rahmen der jährlichen Lohnsteuerprüfung statt. Wer also immer noch „Freie Mitarbeiter“ in seiner Praxis beschäftigt, der sollte umgehend handeln und dies in ein Angestelltenverhältnis umwandeln.
Es drohen horrende Nachzahlungen!

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