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Höhere Vergütung ab 01.01.2025

Für logopädische Behandlungen an Kassenpatienten erhalten Praxen ab 1. Januar bundesweit 5,51% mehr an Vergütung.

Obwohl eine Preisanpassung bereits zum 01.06.2024 möglich gewesen wäre, und die Erhöhungen in den letzten 4 Jahren bei lediglich rund 2 % lagen, konnte sich die beteiligten Berufsverbände und Krankenkassen vor dem Schiedsgericht nicht auf ein besseres Resultat einigen. Die Berufsverbände hatten rund 26 % gefordert.

Gegen den Entscheid der Schiedsstelle ist ein Klage vor einem Sozialgericht möglich, jedoch zumindest seitens der Krankenkassen wegen der geringen Anpassung nicht zu erwarten.

Vor dem Hintergrund, dass die Inflation in den letzten 3 Jahren durchschnittlich bei 6,9 % lag (Preisanpassungen durch. 3,2 %), bedeutet die diesmalige Erhöhung einen realen Einkommensrückgang für Logopäden.

Aus unserer Sicht hätte man sich andere Berufsgruppen zum Beispiel nehmen können, bei denen die Erhöhungen in den letzten Jahren bei rund 10 % jährlich lag.

Der VDLS hält aufgrund der seit vielen Jahren zu geringen Preisanpassungen an seiner Forderung fest, zukünftig nicht mehr am System der Selbstverwaltung und Verhandlungen zwischen übermächtigen Krankenkassenverbänden, und winzigen Berufsverbänden festzuhalten. Auch Logopäden sollten gemäß ihrer umfangreichen Qualifikation und Verantwortung nach den Tarifen öffentlicher Dienst vergütet werden. Und Praxen müssen so vergütet werden, das entsprechende Löhne gezahlt werden können.

Der VDLS hebt die Empfehlung zur Vergütung angestellter Logopäden an auf 23 € pro geleisteter Therapiestunde a 45 Minuten.

Für eine Vollzeitstelle mit durchschnittlich 40 Therapiestunden a 45 Minuten = 30 Zeitstunden, zuzüglich 3-5 Stunden Orgazeit Wochenarbeitszeit = 33-35 Stunden, empfehlen wir ein Bruttoeinkommen von 3950€, zuzüglich Nebenleistungen wie Hausbesuchsvergütungen und Kilometergeld.
Liegt die Arbeitsleistung / Anzahl der Therapien im Durchschnitt höher, werden diese zusätzlich vergütet.
Teilzeit wird anteilig gemäß ihrer Arbeitsleistung vergütet.

Angestellte Logopäden erhalten somit 1/3 der Kassenvergütung einer Therapiestunde. Die Lohnnebenkosten, Lohnfortzahlung bei Urlaub, Krankheit, Feiertagen und Fixkosten des Praxisbetriebs führen bei mittlerer Größe einer Praxis und der genannten Kalkulation treiben die Lohnkosten nach oben, führen aber im Schnitt zu einem Gewinn von 40 – 50 %. Diese Kennzahlen wurden und werden bei Kassenverhandlungen und Schiedsverfahren regelmäßig zu Grunde gelegt.

Die Krankenkassen werfen den Praxeninhabern vor, Erhöhungen der letzten Jahre nicht an Ihre Mitarbeiter weitergegeben zu haben. Rückmeldungen angestellter Logopäden scheinen dies zu bestätigen.

Die Zahl der in Ausbildung befindlichen Logopäden ist in den letzten Jahren komplett eingebrochen. Selbst eine Ausbildungsstätte in NRW, die immerhin eine Ausbildungsvergütung nach Tarif öffentlicher Dienst zahlt, musste eine Abruchqoute von 70 % verzeichnen. Dies ist kein Einzelfall.

Wer als Praxisinhaber auch zukünftig freie Stellen besetzen möchte, der muss sich über angemessene, attraktive Vergütung und Arbeitszeitgestaltung Gedanken machen.

VDLS, November 2024

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