Die Bundesregierung hat für den 29. April 2026 den Kabinettsbeschluss für ein neues Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen angekündigt. Angesichts drohender Milliardendefizite sieht dieser Entwurf massive Einsparungen vor. Für uns als Heilmittelerbringer bedeutet dies eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Frist zur Anerkennung der neuen Verträge endet am 30.06.2021. Achtung!
Auf unsere Nachfrage hin wurde uns mitgeteilt, das die ARGEN weder eine Eingangsbestätigung, noch einen Erledigungsbescheid an zugelassene Praxen versenden. Es ist zudem momentan noch nicht sicher ob Praxen, deren Anerkenntnis noch nicht vorliegt, eine Mahnung erhalten. Zur Vermeidung von möglichen Nachteilen (Verlust der Zulassung) empfehlen wir bei der zuständigen ARGE nachzufragen, ob die Anerkennung des eigenen Betriebes dort vorliegt.
