Liebe Kolleginnen und Kollegen, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStAbg) ist beschlossen. Für uns Heilmittelerbringer bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 massive Einschnitte. Während die Politik von „Stabilisierung“ spricht, stehen unsere Praxen vor neuen wirtschaftlichen Hürden. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und die Position des VdLS e.V. für Sie zusammengefasst.

Frist zur Anerkennung der neuen Verträge endet am 30.06.2021. Achtung!
Auf unsere Nachfrage hin wurde uns mitgeteilt, das die ARGEN weder eine Eingangsbestätigung, noch einen Erledigungsbescheid an zugelassene Praxen versenden. Es ist zudem momentan noch nicht sicher ob Praxen, deren Anerkenntnis noch nicht vorliegt, eine Mahnung erhalten. Zur Vermeidung von möglichen Nachteilen (Verlust der Zulassung) empfehlen wir bei der zuständigen ARGE nachzufragen, ob die Anerkennung des eigenen Betriebes dort vorliegt.
