Nachdem der verpflichtende Anschluss für Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur im Bundestag endgültig auf Oktober 2027 verschoben wurde, und die Einführung der Elektronischen Verordnung auf den 01.01.2027, fragen sich viele was nun zu tun ist.

Nachfrist für versäumte Anerkennung der Rahmenverträge ab 2021
Wer bisher versäumt hat die Anerkennung der Rahmenverträge der jeweils zuständigen ARGE Zulassung mitzuteilen, der kann dies laut unbestätigter Meldungen noch bis zum 31.12 2021 nachholen.
Achtung: wer die Rahmenverträge nicht anerkennt, der verliert seine Kassenzulassung!
Soweit uns bekannt ist haben die meisten ARGEN keine Eingangsbestätigungen versendet. Im Streitfall liegt die Beweispflicht beim Therapeuten, dass die Anerkennung erfolgt ist. Daher raten wir dazu, sich jetzt noch den Eingang der Anerkennung bestätigen zu lassen.
