„AS Ausfallschutz“ für Mitglieder
Der VDLS e.V. bietet in Zusammenarbeit mit der AS (Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG) einen besonderen Absetzungsschutz
AS Ausfallschutz
Dabei wird die von den Krankenkasse vorgenommene Absetzung der Bezahlung von Behandlungen gesondert geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung wird der einzelne Fall auch unserem Verbandsanwalt vorgelegt. Berechtigte Remonstrationen und solche mit Aussicht auf Erfolg werden im Rahmen des Absetzungsschutzes gegenüber den Krankenkassen durchgeführt.
Vorteile des Ausfallschutz
- Kostenlose Vorprüfung der Verordnungen durch die AS Abrechnungsstelle.
- Automatische Abwehr von ungerechtfertigten Absetzungen durch den VDLS Anwalt.
- In der Regel können ungerechtfertigte Absetzungen schon durch das Hinzuziehen des Anwaltes geregelt werden.
- Wenn nötig wird die Forderung auch gerichtlich eingeklagt (inkl. 1. Instanz).
- Der Leistungserbringer erhält die abgerechnete Leistung durch Vorfinanzierung der AS bis zur rechtlichen Klärung, max 105 Tage.
- Keine weiteren Kosten für den Leistungserbringer.
Vorraussetzungen zur Buchung
- Die Mitglieder müssen das Rechtsberatungsmodul des VDLS gebucht haben.
- Die Mitglieder müssen über die AS abrechnen
- Die Mitglieder müssen die Zusatzvereinbarungen zum Produkt „AS Ausfallschutz“ für Mitglieder des VDLS e.V. akzeptieren.
**Wenn Du noch nicht Mitglied im VDLS bist, dann benutze bitte das Aufnahmeformular, mit dem Du sowohl die Vereinsmitgliedschaft als auch das für Dich zutreffende Beratungsmodul beauftragen kannst. Falls du noch nicht über die AS Abrechnungsstelle abrechnest, fülle den Kontaktbogen für VDLS Mitglieder – Kontaktvermittlung durch die VDLS an AS AG (PDF) aus.